Die Klage der Herero in New York strebt auf ihren (ersten) Höhepunkt zu. Am 21.7 findet eine Anhörung über ihre Zulassung statt. Gleichzeitig teilte die Berliner Justizbehörde mit, die Klageschrift nicht an die Bundesregierung zuzustellen. Über dies und die Bewertung des deutschen Vorgehens wie der Bedeutung der Klage überhaupt, sprach NDR Kultur mit Prof. Dr. Jürgen Zimmerer.

Er sieht das deutsche Verhalten, die Klage durch Hinweis auf das Völkerrecht ins Leere laufen zu lassen, als der Sache nicht angemessen an. Ein Motiv sei auch die Angst vor Nachahmung: „Es geht um die Angst, einen Präzedenzfall zu schaffen. Zum einen für andere deutsche Kolonien, aber auch für Verbrechen, vor allem im Zweiten Weltkrieg.“ Das Vorgehen der Bundesrepublik hält er für problematisch, weil es die ursprünglich als moralische Geste geplante Entschuldigung für und Anerkennung des Völkermords zusehends ins Gegenteil verkehre.

„Wenn die Klage am 21. Juli zugelassen wird“, so Zimmerer, „dann steht ein Prozess ins Haus, der diese negativen Schlagzeilen über Deutschland noch perpetuiert“. Werde die Klage abgeschmettert, werde es in einigen Jahren wieder eine Klage geben. Endgültige Aussöhnung sei so nicht zu erhalten.

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